Neue Anforderungen des Energieeffizienzgesetz

Kurzfristiger Handlungsbedarf durch das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Wir unterstützen Sie gern!

 

Das neue Energieeffizienzgesetz EnEfG vom 13.11.2023 verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch ab 7,5 GWh/a ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 oder EMAS zu betreiben oder bis zum 01.07.2025 einführen.

Auszug aus den Anforderungen:

Sie kennen die neuen Anforderungen noch nicht im Detail? Sie benötigen eine „pragmatische“ Übersetzung der neuen Anforderungen in eine verständliche Sprache? Sie suchen einen Partner, der Sie unterstützt? Dann sprechen Sie uns an!
 
Aufgrund der Frist zum 30.06.2024 besteht kurzfristiger Handlungsbedarf.

Beispielhafte Unterstützungsthemen:

  • Unterstützung bei der Einführung eines Umwelt- und Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS
  • Impulsvortrag zu den neuen Anforderungen
  • Workshop zur Festlegung einer geeigneten Strategie und Festlegung eines Maßnahmenplans zu den neuen Anforderung
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Prozessen rund um die Identifikation und Nachweisführung bezüglich Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Ihrer Maßnahmen nach DIN EN 17463
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter