Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette - Einführung eines Risikomanagements rechtlich gefordert.

 

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) angenommen.

 

Deutsche Unternehmen werden dazu verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette, Menschenrechte und Umweltstandards zu beachten. Zwar liegt der Fokus auf große Unternehmen, aber es wird erwartet, dass insbesondere mittelständische Unternehmen mit den umfangreichen neuen Anforderungen belastet werden. Diese umfassen unter anderem:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Benennung von Verantwortlichen
  • Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Rechtsverletzungen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Erstellung von Berichten und Erklärungen

Diese Anforderungen sind für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten bereits seit 2023 und für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten ab 2024 umzusetzen.

 

Darüber hinaus finden derzeit die finalen Gespräche zur EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)" statt. Ein deutlich erweiterter Anwendungsbereich sowie strengere Vorgaben sind zu erwarten. Beispielsweise sind nun auch ausländische Unternehmen und Unternehmen mit geringeren Beschäftigtenzahlen im Fokus. Auch die zu betrachtenden geschützten Rechtspositionen und Bereiche der Lieferketten sollen erweitert werden.

 

Gern können wir Sie bei der Umsetzung der umfangreichen Anforderungen beratend unterstützen. Mehr Informationen unter: Leistungen M Genuma.