Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette - Einführung eines Risikomanagements nun rechtlich gefordert.

 

 

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten angenommen.

 

Deutsche Unternehmen werden dazu verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette, Menschenrechte und Umweltstandards zu beachten. Zwar liegt der Fokus auf große Unternehmen, aber es wird erwartet, dass insbesondere mittelständische Unternehmen mit den umfangreichen neuen Anforderungen belastet werden. Diese umfassen unter anderem:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Benennung von Verantwortlichen
  • Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Rechtsverletzunge
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Erstellung von Berichten und Erklärungen

Diese Anforderungen sind für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten bereits ab 2023 und für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten ab 2024 umzusetzen.

 

Gern können wir Sie bei der Umsetzung der umfangreichen Anforderungen beratend unterstützen. Mehr Informationen unter: Leistungen M Genuma.