Energieeffizienz und Klimaschutz – rechtssicher und kostensparend

Steigende energierechtliche Anforderungen und komplexe Fördervoraussetzungen verstehen und innerbetrieblich umsetzen!

 

Aktuell sind nicht nur steigende Energiepreise und instabile Lieferketten eine Herausforderung für Unternehmen. Auch die Verpflichtung zur Erreichung der Klimaschutzziele und Einhaltung des Europäischen Green Deals haben letztendlich dazu geführt, dass eine komplexe Landschaft an rechtlichen Anforderungen und Fördervoraussetzungen entstanden ist. 

 

Machen Sie sich bewusst, welche rechtlichen Anforderungen für Sie gelten!

  •  Sind Sie zur Optimierung von Heizungsanlagen verpflichtet?

    • Dies trifft nach EnSiMiMaV Eigentümer von Gebäuden mit Erdgas-Heizungen
  • Müssen Sie ein Energie- und Umweltmanagementsystem einführen?

    • Dies trifft nach dem Entwurf des EnEfG Unternehmen mit >10 GWh jährlichem Gesamtendenergieverbrauch (ab 2,5 GWh verpflichtendes Energieaudit)
  • Sind Sie verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb von 18 Monaten umzusetzen?

    • Dies trifft nach EnSiMiMaV alle Unternehmen mit verpflichtenden Energie- und Umweltmanagementsystemen nach EDL-G
  • Können Sie sicher nachweisen, dass Sie wirtschaftliche Maßnahmen umgesetzt haben?

    • Dies betrifft Maßnahmen, die nach EnSiMiMaV, EnEfG oder bspw. Förderungen nach EnFG und SPK-Richtlinie gefordert werden.
      Die DIN EN 17463 ist zu berücksichtigen.
  • Welche Förderungen können Sie wahrnehmen und was müssen Sie tun, um die Beihilfen zu behalten?

    • Wir unterstützen Sie gern!

Sie kennen die neuen Anforderungen noch nicht im Detail? Sie benötigen eine „pragmatische“ Übersetzung der neuen Anforderungen in eine verständliche Sprache? Sie suchen einen Partner, der Sie unterstützt? Dann sprechen Sie uns an!

Beispielhafte Unterstützungsthemen:

  • Impulsvortrag zu den neuen Anforderungen
  • Workshop zur Festlegung einer geeigneten Strategie und Festlegung eines Maßnahmenplans zu den neuen Anforderung
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Prozessen rund um die Identifikation und Nachweisführung bezüglich Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Ihrer Maßnahmen nach DIN EN 17463
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Bestätigung der Maßnahmen zur Energieeinsparung durch einen DQS-Energie-Auditor (Herr Pfaff)